Zahlen Sie im Kanton Zürich zu viel Prämien?

Erfahren Sie jetzt wie viel Sie sparen können, ohne auf Leistungen zu verzichten.

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  • Bis zu mehreren 1000 Franken Prämien sparen pro Jahr
  • Der Krankenkassenwechsel wird für Sie übernommen

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Krankenkassenprämien steigen 2025 erneut stark


Die Krankenkassenprämien steigen 2025 um durchschnittlich 6 Prozent. Es handelt sich um den dritten Anstieg in Folge. Besonders stark betroffen von den steigenden Prämien sind die Kantone Tessin (plus 10,5 Prozent), Glarus (plus 9,2 Prozent) und Jura (plus 8,9 Prozent). Am geringsten fällt der Prämienanstieg mit plus 1,5 Prozent im Kanton Basel-Stadt aus.

Was bringt ein Krankenkassenwechsel?


Die Leistungen der obligatorischen Grundversicherung sind durch das Krankenversicherungsgesetz (KVG) festgelegt und deshalb bei allen Anbietern gleich. Anders sieht es bei den Prämien aus; diese unterscheiden sich je nach Krankenkasse teilweise enorm. Das Gute daran: Sie können Ihre Grundversicherung jährlich wechseln und je nach Wohnort, Versicherungsmodell und Franchise hunderte oder sogar tausende von Franken bei den Prämien einsparen.

So kann eine erwachsene Person oder eine Familie mit einem Krankenkassenwechsel bis zu mehreren 1000 CHF sparen. Holen Sie jetzt ein kostenloses und unverbindliches Angebot ein und erfahren Sie, wie viel Sie bei einem Krankenkassenwechsel sparen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)


Die Grundversicherung ist für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch. Die Leistungen der Grundversicherung sind durch das Krankenversicherungsgesetz (KVG) festgelegt und deshalb bei allen Anbietern gleich. Da die Grundversicherung obligatorisch ist, sind die Krankenkassen dazu verpflichtet, jeden Antragssteller aufzunehmen. Das gilt selbst dann, wenn Sie chronisch krank oder bereits älter sind.

Im Gegensatz zur Grundversicherung sind die Leistungen in den Zusatzversicherungen von Krankenkasse zu Krankenkasse verschieden. Die Anbieter können die Prämien ausserdem risikogerecht, d.h. abgestuft nach Alter und Geschlecht, gestalten und dürfen die Aufnahme ohne Begründung ablehnen.

Versicherte müssen sich an Kosten für Arzt, Spital und Medikamenten über die Prämienzahlung hinaus beteiligen. Die Kostenbeteiligung setzt sich aus einem festen Jahresbetrag, welcher als Franchise bezeichnet wird, sowie einem zusätzlichen Selbstbehalt von zehn Prozent zusammen.

Als versicherte Person bezahlen Sie die Kosten für bezogene medizinische Leistungen selbst, bis Sie die gewählte Franchisenhöhe erreicht haben. Im Rahmen der ordentlichen Franchise müssen Sie maximal 300 Franken selbst bezahlen (Kinder und Jugendliche sind befreit). Die Franchise kann allerdings auf bis zu 2500 Franken erhöht werden, um die Prämien zu verringern. Für Kinder und Jugendliche lässt sich eine Franchise von bis zu 600 Franken vereinbaren.

Zusätzlich wird der Selbstbehalt fällig. Dieser beträgt nach Abzug der ordentlichen Franchise zehn Prozent der Kosten bis zu einem Maximalwert von 700 Franken, bzw. 350 Franken für unter 18-Jährige.

Neben dem Standardmodell bieten die meisten Krankenkassen auch alternative Krankenversicherungsmodelle an. Üblich sind dabei das Hausarzt-, das Telmed und das HMO-Modell. Bei diesen Varianten verpflichtet sich der Versicherte, ausser in Notfällen, zuerst immer den Hausarzt, eine telefonische Beratung bzw. eine HMO-Praxis zu konsultieren.

Die Prämie der Grundversicherung lässt sich durch die Wahl eines alternativen Versicherungsmodells sowie einer höheren Franchise zum Teil erheblich reduzieren. Mit alternativen Versicherungsmodellen wie dem HMO-, Hausarzt-, Telmed- oder anderen Modellen können bei den Prämien bis zu 25 Prozent eingespart werden. Welche Modelle Ihnen dabei zur Verfügung stehen, ist abhängig von der jeweiligen Krankenkasse.

Wer eine höhere Franchise wählt, beteiligt sich stärker an den Kosten bei Krankheit und/oder Unfall. Andererseits können so bei den Prämien aber auch bis zu 30 Prozent eingespart werden. Dabei steht es den Krankenkassen frei, neben der ordentlichen Franchise folgende zusätzlichen Franchisen zur Verfügung zu stellen:

Kinder (bis 18 Jahre)
  • CHF 100
  • CHF 200
  • CHF 300
  • CHF 400
  • CHF 500
  • CHF 600
Erwachsene (ab 19 Jahren)
  • CHF 500
  • CHF 1000
  • CHF 1500
  • CHF 2000
  • CHF 2500

Die Franchise kann jeweils per 1. Januar bis auf maximal die ordentliche Franchise gesenkt oder auf eine frei wählbare Franchise erhöht werden. Das gilt unabhängig von bereits begonnenen oder geplanten Behandlungen aufgrund einer Erkrankung. Insbesondere für die Absenkung ist laut Art. 94 KVV dabei aber die Frist zum 30. November nach Bekanntgabe der neuen Prämie per 1. Januar zu beachten. Das gilt auch für den Wechsel des Versicherungsmodells. Hier ist in Art. 100 KVV die gesetzliche Frist zum 30. November festgelegt.

Ihre bisherige Krankenkasse können Sie jeweils bis zum 30. November mit einem formlosen Schreiben kündigen. Unterjährig ist eine Kündigung nur für Versicherte mit einer ordentlichen Franchise im Standardmodell möglich. Sie können per 1. Juli ihre Krankenkasse wechseln. Dazu ist eine Kündigung bis spätestens 31. März notwendig. In jedem Fall gilt für die Frist der Zeitpunkt, an dem die Kündigung beim Versicherer eintrifft. Allein der Poststempel ist nicht ausschlaggebend.