Versicherte müssen sich an Kosten für Arzt, Spital und Medikamenten über die Prämienzahlung hinaus beteiligen. Die Kostenbeteiligung setzt sich aus einem festen Jahresbetrag, welcher als Franchise bezeichnet wird, sowie einem zusätzlichen Selbstbehalt von zehn Prozent zusammen.
Als versicherte Person bezahlen Sie die Kosten für bezogene medizinische Leistungen selbst, bis Sie die gewählte Franchisenhöhe erreicht haben. Im Rahmen der ordentlichen Franchise müssen Sie maximal 300 Franken selbst bezahlen (Kinder und Jugendliche sind befreit). Die Franchise kann allerdings auf bis zu 2500 Franken erhöht werden, um die Prämien zu verringern. Für Kinder und Jugendliche lässt sich eine Franchise von bis zu 600 Franken vereinbaren.
Zusätzlich wird der Selbstbehalt fällig. Dieser beträgt nach Abzug der ordentlichen Franchise zehn Prozent der Kosten bis zu einem Maximalwert von 700 Franken, bzw. 350 Franken für unter 18-Jährige.